Das Radfahren auf Gehwegen kann mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei" zugelassen sein. Radfahrer müssen dann Rücksicht auf Fußgänger nehmen – und dürfen höchstens in Schrittgeschwindigkeit (etwa 4-7 km/h) fahren. Durch das Schild
Gehweg Radfahrer frei - sind keine Radwege!!! › Bürgersteig, Fußgänger, Fußweg, Gehweg, Radfahrer frei, Radweg, Z239